Modul 13 - Jede Stimme zählt - Kinderrechte und Partizipation im pädagogischen Alltag
In dieser Fortbildung begleite ich Sie als Fachkräfte aus unterschiedlichsten Bildungsorten bei der gemeinsamen Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans. Diese Fortbildung ist durch die Hessische Lehrkräfteakademie akkreditiert.
Ich zeige Ihnen auf, wie die Kinderrechte als Grundphilosophie im BEP verankert sind.
Ebenso erfahren Sie, dass Partizipation ein wichtiges Kinderrecht ist, welches jedoch gleichrangig mit den anderen Rechten zu sehen
ist.
Die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 12), die Charta der Grundrechte der EU, das Grundgesetz sowie das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) schreiben die Einhaltung der Kinderrechte und die Ermöglichung von Partizipation Minderjähriger gesetzlich vor!
Gemeinsam werden wir Wege finden, erarbeiten, wie Sie Kinder – unabhängig von Herkunft (z.B. Kinder mit Fluchterfahrung), Geschlecht, Abstammung, Staatsbürgerschaft, Sprache, Religion, Hautfarbe und Beeinträchtigungwie - aktiv und ko-konstruktiv an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsprozesse im Alltag beteiligen können. Hierdurch werden das Selbstwertgefühl der Kinder und ihre Selbstwirksamkeit nachhaltig gestärkt!
Ziele:
Im Modul „Kinder gestalten mit - Kinderrechte und Partizipation im Alltag“ findet u. a. die Auseinandersetzung mit diesen Fragen statt:
Sie lernen die Grundlagen des Themas kennen und es gibt Gelegenheiten, die eigene Haltung zum Thema zu reflektieren, die bisherige Umsetzung der Kinderrechte im Allgemeinen sowie die Umsetzung von Partizipation im Speziellen in den Einrichtungen des Tandems in den Blick zu nehmen.
Sie können weitere praktische Möglichkeiten kennenlernen, selbst erarbeiten und nach einer Praxisphase im Follow-Up-Tag evaluieren, was bisher gelungen ist und was es noch weiter zu entwickeln gilt, damit die Umsetzung der Kinderrechte zum Wohle des Kinder gelingt.
Rahmen:
Insgesamt stehen 3 - 5 Tage zur Verfügung, deren Ausgestaltung sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Einrichtungen orientiert. Die Fortbildung ist im Tandem oder als institutionsspezifische Inhouse-Veranstaltung bzw. auch als eine Kombination von beidem durchführbar. Die Mindestteilnehmerzahl ist 10.
Die Kosten werden vom Land Hessen getragen.